Preise und Mitglied­schaft

Tages­mit­glied

Du kommst nur sporadisch?

Du lädst ein Geburtstagskind ein?

Nimm das!

Silber­mit­glied

Du kommst 2 x pro Monat?

Du bist ambitioniert, hast aber zu wenig Zeit?

Light­mitglied­schaft

Gold­mit­glied

Vielschießer?

Täglicher Trainingsweltmeister?

Das ist die Mitglied­schaft deiner Wahl!

Tages­preise

Mitglieds­beitrag:

EUR 00,00

1 h Schießen:

EUR 25,00

½ h Schießen:

EUR 18,00

1 h Begleit­person:

EUR 17,00

½ h Begleit­person:

EUR 12,00

1 h Leihwaffe:

EUR 15,00

1 h Trainer:

EUR 48,00

Nachschulung gem. §5 (2) 2. WaffV (Waffen­führer­schein):

nicht möglich
(nur durch Partner)

Silber­preise

Mitglieds­beitrag  2024 Verlängerung für Bestandsmitglieder bei Bezahlung bis 31.01.2024:

EUR 170,00

Mitglieds­beitrag 2024:

EUR 185,00

1 h Schießen:

EUR 7,00

½ h Schießen:

EUR 5,00

1 h Begleit­person:

EUR 17,00

½ h Begleit­person:

EUR 12,00

1 h Leihwaffe:

EUR 15,00

1 h Trainer:

EUR 48,00

Nachschulung gem. §5 (2) 2. WaffV (Waffenführerschein):

EUR 45,00

Gold­preise

Mitglieds­beitrag  2024 Verlängerung für Bestandsmitglieder bei Bezahlung bis 31.01.2024:

EUR 370,00

Mitglieds­beitrag 2024:

EUR 400,00

1 h Schießen:

EUR 0,00

½ h Schießen:

EUR 0,00

1 h Begleit­person:

EUR 17,00

½ h Begleit­person:

EUR 12,00

1 h Leihwaffe:

EUR 1,00

1 h Trainer:

EUR 48,00

Nachschulung gem. $5 (2) 2. WaffV (Waffenführerschein):

kostenfrei

Erläuter­ungen

Voraus­setz­ungen

Die Benutzung unserer Schießanlage ist folgenden Personen gestattet:

  • Personen, gegen die kein Waffenverbot besteht.
  • Personen die das 14. Lebensjahr vollendet haben und in Begleitung eines leiblichen Erziehungsberechtigten unter seiner Aufsicht und Verantwortung schießen.
  • Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • Zur selbstständigen Benutzung unserer Schießstätte ist entweder ein waffenrechtliches Dokument (WP, WBK oder Jagdkarte), oder die Beaufsichtigung  durch einen Berechtigten bzw. Trainer erforderlich.
  • Personen, die körperlich und geistig in der Lage sind, unsere Schießanlage zu nutzen.

ACHTUNG!

Wir ersuchen um Verständnis, dass wir bei uns gekaufte Munition nur an Erwerbsberechtigte aushändigen dürfen. Anderenfalls verbleit die Munition bis zum nächsten Besuch bei uns.

Begleit­personen am Schieß­stand

Am Schützenstand ist es dem Schützen gestattet, eine (nur eine) Begleitperson mitzunehmen. Der Schütze ist für Diese verantwortlich. 

Der Besitz eines waffenrechtlichen Dokuments ist für die Begleitperson nicht erforderlich.

ACHTUNG!

Beachtet außerdem das Film- und Fotografierverbot in der gesamten Anlage.

Die Konsumation von Speisen und Getränken am Schießstand ist verboten!

Schieß­dauer

Alle Preise gelten pro angefangener ½­ h bzw. Stunde. Bei längerer Benutzung wird ein entsprechend höheres Entgelt verrechnet.

Bitte beachte, dass in dieser Zeit auch der Schützenstand durch den Schützen gereinigt werden muss. Das beinhaltet:

  • Entfernen der Hülsen – kehre sie nach vorne in den Bereich vor dem Schützenstand. Der wird durch uns regelmäßig gereinigt.
  • Verpackungsmaterial (von Munition) wird in den dafür bereitgestellten Behältern nach Papier und Kunststoff getrennt entsorgt.
  • Scheiben sind in den Papiercontainern in der Schallschleuse zu entsorgen.

Spinde

Die Überlassung der vereinsinternen Spinde erfolgt ausschließlich durch einzelvertragliche Regelung. Die Nutzungsberechtigung erlischt automatisch mit Beendigung der Mitgliedschaft.

Der Sportschützenclub Altmannsdorf übernimmt keinerlei Haftung für den Inhalt der Spinde. Bitte beachtet, dass die Aufbewahrung von Waffen oder Munition der geltenden gesetzlichen Regelung unterliegt.

Weiters behält sich der Sportschützenclub Altmannsdorf vor, 

  • den Inhalt eines Spindes nach 4 Wochen ab Beendigung der Mitgliedschaft zu räumen und den Inhalt des Spindes auf Kosten und Gefahr des Nutzers einzulagern.
  • Spinde auf Grund behördlicher Anordnung oder bei Gefahr in Verzug zu öffnen und ggf. den Inhalt des Spindes auf Kosten und Gefahr des Nutzers einzulagern.

Mit­glieds­­beitrag

Das Vereinsjahr beginnt mit dem 01. Jänner jedes Jahres und endet mit dem 31. Dezember.

Mitgliedsbeiträge für die ordentliche Mitgliedschaft,  Gold- bzw. Silbermitgliedschaft sind jährlich bis zum 31.12. fällig. Durch nicht erfolgte Zahlung erlischt die Mitgliedschaft automatisch.

Sollte ein Mitglied mit der Bezahlung in Verzug sein, jedoch nicht auf seine Mitgliedschaft verzichten wollen, so ist der volle Mitgliedsbeitrag beim nächsten Besuch fällig.

Schützen, die den Sportschützenclub Altmannsdorf (erstmals) während des laufenden Vereinsjahres beitreten wollen, können die Mitgliedschaft durch Bezahlung eines aliquoten Mitgliedsbeitrag erlangen.

Zur Überweisung:

Raiffeisen Bank International AG
IBAN AT07 3200 0000 1277 3305